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VGH Bayern (12 ZB 16.2645) | Datum: 21.08.2019
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das [...]